Sie suchen ein betreutes Wohnangebot für Menschen mit komplexen Lebenslagen und chronischer Suchterkrankung? Das Caritas-Hospiz bietet eine stabile Grundlage mit professioneller Begleitung, klaren Strukturen und einer akzeptierenden Haltung.
Für wen ist eine Zuweisung geeignet?
Soziale Situation
- Instabile oder gefährdete Wohnsituation
- Obdachlosigkeit oder drohender Wohnplatzverlust
- Überforderung im selbstständigen Wohnen
Suchterkrankung
- Chronische Alkohol- oder Substanzabhängigkeit
- Mehrjährige Krankheitsverläufe
- Wiederholte Therapieabbrüche oder geringe Therapieadhärenz
Gesundheitliche Belastungen
- Somatische oder psychiatrische Begleiterkrankungen (stabilisiert)
- Bedarf an Unterstützung im Alltag
- Regelmässige Medikamenteneinnahme erforderlich
Besonders geeignet wenn
- Mehrere ambulante oder stationäre Angebote nicht nachhaltig greifen
- Eine Entlassung aus Spital oder Klinik ohne stabile Wohnlösung ansteht
- Wiederkehrende Krisen, Notfalleintritte oder Verwahrlosung drohen
- Stabilität wichtiger ist als kurzfristige Veränderungsziele
Besteht eine mögliche Passung, klären wir gemeinsam mit der zuweisenden Stelle die nächsten Schritte und die aktuelle Verfügbarkeit eines Platzes.
Nicht geeignet bei
- Akuter Gewaltbereitschaft oder erheblicher Fremdgefährdung
- Akuten psychiatrischen Krisen mit unmittelbarem Behandlungsbedarf
- Entzugsbedarf oder akuter Intoxikationsphase
- Hohem somatischem Pflegebedarf (Pflegeheimindikation)
- Aktiver Deal-Tätigkeit oder organisierter Beschaffung
- Fehlender Bereitschaft zu Mindestregeln des Zusammenlebens
In diesen Fällen prüfen wir gemeinsam mit der zuweisenden Stelle alternative Lösungen oder den passenden Zeitpunkt für eine Aufnahme.
Aufnahmeprozess
- 1Anfragedurch Klienten oder Fachstelle
- 2VorabklärungErst-Gespräch vor Ort
- 3Einschätzunggemeinsame Einschätzung der Passung
- 4Eintrittnach Verfügbarkeit
Für Abklärungen oder Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Kosten & Finanzierung
Die Kosten setzen sich aus Logis- und Betreuungskosten zusammen. Die Finanzierung erfolgt in der Regel über die wirtschaftliche Sozialhilfe, die Invalidenversicherung (IV), Ergänzungsleistungen (EL) oder im Rahmen einer freiwilligen Einkommensverwaltung. Wir unterstützen Zuweisende und betroffene Personen bei der Klärung der Finanzierung und der Zuständigkeiten.
- Logiskosten (Zimmer, Verpflegung, Betrieb)
- Betreuungskosten (24/7 Fachpersonal, Bezugspersonenarbeit)
- Finanzierung über Sozialhilfe oder Kostenträger möglich
- Unterstützung bei der Abklärung der Kostenübernahme
Logistaxen 2026
Alle Beträge in CHF.
| Leistung | Stufe B1 | Stufe B2 |
|---|---|---|
| Kanton Zürich | ||
| Einzelzimmer inkl. Frühstück | 125.00 | 135.00 |
| Halbpension (Abendessen) | 140.00 | 150.00 |
| Ausserkantonal | ||
| Einzelzimmer inkl. Frühstück | 140.00 | 150.00 |
| Halbpension (Abendessen) | 155.00 | 165.00 |
Für eine detaillierte Kostenübersicht nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
